Der Gebrauch des Mobiltelefons ist verboten:

  • für alle Schüler/Schülerinnen in der Schule und am Schulgelände
  • für alle Lehrpersonen und dem Schulpersonal in den Klassenräumen (der Direktor kann diese Regel bei begründeter Notwendigkeit aufheben)‏

Der Nichtgebrauch des Mobiltelefons ist eine Voraussetzung für die Abwicklung des Unterrichts und wird von allen am Erziehungsprozess Beteiligten geteilt.

Für jede dringend notwendige Kommunikation der Eltern mit den Schülern oder umgekehrt, stehen das Telefon und die Nummern im Sekretariat zur Verfügung der Schüler/Schülerinnen.

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