1. Die Schüler/innen haben das Recht auf Schutz und Förderung ihrer persönlichen, kulturellen, ethnischen und religiösen Identität.
  2. Die Schüler/innen haben das Recht auf ein Bildungsangebot, welches den Lernprozess fördert, sowie auf einen effizienten Unterricht.
  3. Die Schüler/innen haben das Recht auf eine korrekte Bewertung, deren Kriterien klar definiert sind.
  4. Die Schüler/innen haben das Recht, dass an Tagen unmittelbar nach Feiertagen keine Prüfungen stattfinden, außer sie werden zwischen Schüler/innen und Lehrpersonen vereinbart oder es ergibt sich zwingend aus dem Stundenplan.
  5. Die Schüler/innen haben das Recht auf eine klare Information über ihre erzielten Lernfortschritte. Sie dürfen in den sie betreffenden Teil des Registers Einsicht nehmen, dies allerdings nur in der Sprechstunde oder an von den Lehrpersonen festgelegten Zeiten. Sollte ihre Versetzung gefährdet sein, werden Schüler/innen und Familien schon im April darüber schriftlich informiert.
  6. Die Schüler/innen haben das Recht, ohne Angst vor Disziplinarmaßnahmen Meinungsäußerungen persönlich oder in Vertretung anderer Schüler/innen vorzubringen, wenn sie dies in korrekter Form tun.
  7. Schüler/innen haben die Pflicht, die Persönlichkeit aller anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft zu achten und anzuerkennen.
  8. Die Schüler/innen haben die Pflicht, Schulgebäude und Einrichtungen der Schule schonend zu behandeln.
  9. Die Schüler/innen haben die Pflicht, organisatorische Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
  10. Die Schüler/innen haben die Pflicht, pünktlich und regelmäßig den Unterricht zu besuchen und mit Einsatz zu lernen.
  11. Die Schüler/innen dürfen sich nicht ohne Erlaubnis des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin bzw. des Direktors vom Schulgelände entfernen und müssen dazu vom Erziehungsberechtigten im Schulgebäude abgeholt werden.
  12. Die Schüler/innen haben die Pflicht, im Falle einer Abwesenheit, eine stichhaltige Begründung vorzulegen, bei mehr als 5 Tagen muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
  13. Während des Unterrichts ist es nicht erlaubt Kaugummi zu kauen.
  14. Während des Unterrichts ist das Benützen von Handys für Schüler/innen und Lehrpersonen nicht erlaubt. Auch Walkmans dürfen nicht benützt werden.
  15. Die Schülerinnen dürfen im Schulbereich keine Suchtmittel konsumieren.

 

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