Zusammensetzung:
- Alle Lehrpersonen der Klasse (einschließlich technisch-praktische Lehrpersonen, Lehrpersonen für angewandte Kunst, Integrationslehrpersonen und Sprachenlehrpersonen der Schüler mit Migrationshintergrund)
- zwei Elternvertreter
- Schulführungskraft
- Die Mitarbeiter für Integration nehmen an den Sitzungen des Klassenrates ohne Stimmrecht teil. Die interkulturellen Mediatoren nehmen bei Bedarf und auf Einladung an den Sitzungen des Klassenrates ohne Stimmrecht teil.
Vorsitz:
Den Vorsitz führt die Schulführungskraft oder eine von ihr beauftragte Lehrkraft der Klasse.
Schriftführer:
Die Funktion des Schriftführers wird durch ein vom Vorsitzenden namhaft gemachtes Mitglied ausgeübt (siehe Geschäftsordnung des Gremiums und Artikel 32 Absatz 10 des Landesgesetzes Nr. 17/1993)
Amtsdauer:
Eltern- und Schülervertreter sind ab dem Schuljahr 2008/09 für drei Schuljahre im Amt, sofern sie innerhalb derselben Schulstufe bleiben (Eltern- und Schülervertreter sind alle drei Schuljahre sowie dann neu zu wählen, wenn Mitglieder ausscheiden und in den Wählerlisten keine nachrückenden Mitglieder aufscheinen).
Eltern- und Schülervertreter im Klassenrat sind Mitglieder des Eltern- bzw. Schülerrat.
Sitzungen:
- mit Elternvertretern und Schülervertretern
- ohne Elternvertreter und Schülervertreter
Aufgaben des Klassenrates mit Eltern- und Schülervertretern:
- arbeitet Vorschläge zur Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit aus
- schlägt Fürsorgeinitiativen vor
- fördert und vertieft Kontakte zwischen Lehrpersonen, Eltern und Schülern
- stellt das Schulprogramm sowie besondere Projekte den Eltern und in der Oberschule den Schülern vor
- nimmt Stellung zu Schulversuchen und regt solche an
- macht Vorschläge zur Neueinführung von Schulbüchern und zur Auswahl von Lehrmitteln
- ergreift Disziplinarmaßnahmen gegen Schüler laut Disziplinarordnung der Schule (Klassenrat ist laut Schülercharta für Ausschluss aus Schulgemeinschaft zuständig)
Aufgaben des Klassenrates ohne Eltern- und Schülervertreter:
- koordiniert die Unterrichtstätigkeit und die fächerübergreifende Zusammenarbeit
- überprüft Verwirklichung der Erziehungs- und Unterrichtsplanung
- bewertet Schüler und ist für die Führung der Bewertungsunterlagen verantwortlich
Öffentlichkeit:
Die Sitzungen des Klassenrates mit Eltern- und Schülervertretern sind in der Regel nicht öffentlich. Laut Artiklel 14 des Landesgesetzes Nr. 20/1995 über die Mitbestimmungsgremien der Schulen regelt die interne Schulordnung die Öffentlichkeit der Sitzungen. Die Akten sind allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zugänglich, ausgenommen jene Akten, die Einzelpersonen betreffen. Die Bewertungskonferenzen sind nicht öffentlich; die Akten sind nur den betroffenen Schülern und Eltern zugänglich.
Gültigkeit der Beschlüsse im Allgemeinen:
Klassenratssitzungen mit Eltern- sowie Schülervertretern: Die Beschlussfähigkeit ist nur bei Anwesenheit der absoluten Mehrheit der Mitglieder gegeben (z.B. Klassenrat mit 20 Mitgliedern: mindestens 11 Mitglieder müssen anwesend sein). Für die Beschlussfassung genügt in der Regel die einfache Mehrheit der Ja- oder Nein-Stimmen (z.B. 12 Mitglieder sind anwesend; 7 dafür, 5 dagegen: Beschluss ist angenommen; bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt).
Bewertungskonferenzen:
Es nehmen die Schulführungskraft und alle Lehrkräfte teil. Es handelt sich um ein Kollegialorgan, das zwingend vollständig sein muss (collegium perfectum), d.h. die Beschlussfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn alle Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Ist ein Mitglied verhindert, muss es ersetzt werden, damit allfällige Beschlüsse gültig sind. Stimmenthaltungen sind nicht erlaubt. Mitarbeiter für Integration nehmen ohne Stimmrecht teil.
Aufgaben der Elternvertreter im Klassenrat
- Erstellung von Kriterien zu "offenen Klassen", flexiblen Gruppen und differenzierten Lern- und Unterrichtsformen
- Tragen von Mitverantwortung in der Umsetzung der Schülercharta (Vorschläge zur Anpassung an die Schulsituation – Umsetzung)
- Weiterleitung von Vorschlägen der Elternversammlungen an den Elternrat und Schulrat (Fortbildung, Initiativen, ...)
- Weitergabe von Informationen an die Elternversammlung
- Teilnahme an Informationstagungen und Treffen in und mit den Gremien
- Teilnahme an gemeinsamen Sitzungen auf Parallelklassenebene oderauch mit Außenstellen