Programm für Transparenz und Integrität
Der Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz der Schulen ist über folgenden Link ersichtlich: Korruptionsvorbeugung | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Allgemeine Akte
1. Allgemeine Rechtsbestimmungen
http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/rechtsbestimmungen.asp
2.Rundschreiben des Schulamtsleiters
http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/rundschreiben.asp
3. Verhaltenskodizes:
- allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft http://www.provinz.bz.it/schulamt/download/Verhaltenskodex.pdf
- eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft: „In Bearbeitung“
- Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal: Verhaltenskodex der öffentlich Bediensteten | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen - Südtirol und Anlage_-_Verhaltenskodex_(BLR_28.08.20148_Nr._839).pdf (provinz.bz.it)
4. Leitbild, und der Drei-Jahres-Plan
Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
Bürgerzugang
Mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 („Transparenzdekret“) wurde das Recht auf Bürgerzugang zu den Daten, Informationen und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung eingeführt, welches von jedem ausgeübt werden kann, ohne dass eine spezielle Berechtigung notwendig ist. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist unentgeltlich und bedarf keiner Begründung, muss aber die für die Ermittlung der beantragten Daten, Informationen oder Unterlagen notwendigen Angaben enthalten. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden, gemäß der vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 82 vom 7. März 2005 vorgesehenen Modalitäten.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Bürgerzugang:
a) Einfacher Bürgerzugang:
Die Pflicht der öffentlichen Verwaltung, bestimmte Unterlagen, Informationen oder Daten zu veröffentlichen, beinhaltet gleichzeitig das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, diese zu beantragen, falls die Verwaltung ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen sollte. Der einfache Bürgerzugang kann also ausschließlich jene Daten, Informationen und Unterlagen betreffen, deren Veröffentlichung auf der institutionellen Website im Bereich Transparente Verwaltung gemäß den geltenden Transparenzbestimmungen vorgesehen ist (Artikel 5, Absatz 1 gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013).
b) Allgemeiner Bürgerzugang:
Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht auf Zugang zu sämtlichen weiteren Daten und Unterlagen der Landesverwaltung, welche nicht bereits der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Diese zweite Form des Bürgerzugangs unterliegt jedoch einigen Einschränkungen zum Schutze rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen, sowie einigen ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Ausschlussgründen (Artikel 5, Absatz 2 und Artikel 5-bis gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013).
An wen können Sie sich wenden?
Der Antrag auf Bürgerzugang ist an die Mittelschule Klausen zu richten:
Mittelschule Klausen
Bahnhofstraße, 10
39043 Klausen
Tel. +39 0472 847478
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Telefonische Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Überlassung von Daten oder Unterlagen in elektronischer Form ist kostenlos, unbeschadet der Rückerstattung der von der Verwaltung tatsächlich getragenen und belegten Kosten für die Wiedergabe auf externen Datenträgern. Für die Ausstellung von Unterlagen in Papierform kann die Landesverwaltung den Ersatz der tatsächlich angefallenen Vervielfältigungskosten verlangen. Falls die Übermittlung auf dem Postwege beantragt wird, müssen die Versandkosten vom Antragsteller im Voraus ersetzt werden.
In den letzten sechs Monaten wurden keine Anträge um Bürgerzugang gestellt.
Überprüfung Transparente Verwaltung
Documento Attestazione [PDF]
Griglia della rilevazione [.xlsx]
Scheda sintesi [PDF]